Dyskalkulie

Lernen macht stark.

Im Unterricht mitzukommen, ist für jedes Kind von elementarer Bedeutung für das Selbstwertgefühl und für die Entwicklung der Persönlichkeit. Dyskalkulie tritt – je nach Alter und Klassenstufe – sehr unterschiedlich auf. Das betroffene Kind verliert sein Interesse am Rechen- bzw. Mathematikunterricht. Es entwickelt Unsicherheit und Angst vor Versagen, es verliert sein Selbstvertrauen, oft zeigt sich ein allgemeiner Widerwille gegen die Schule an sich.

Dyskalkulie hat rein gar nichts mit der allgemeinen Intelligenz zu tun. Dyskalkulie ist eine Folge veränderter Sinneswahrnehmung im Bereich der Optik, Akustik und des Raum-Zeit-Gefüges. Dadurch kommt es zu Schwierigkeiten im Umgang mit Zahlen, Mengen, Zahlenräumen und Verhältnissen. Und da Lernen immer über die Wahrnehmung geschieht, ist es wichtig, die individuelle Wahrnehmung im Lernprozess zu berücksichtigen. Das geschieht in der Lerntherapie. Sie hilft dem Kind, eine eigene Strategie im Umgang mit Zahlen zu entwickeln, und wieder aktiv am Unterricht teilzunehmen. Und Kinder, die Lernerfolge erzielen, lernen gerne und haben ein größeres Selbstbewusstsein. Lernen macht stark.

Die angeborene Dyskalkulie und die erworbene Rechenschwäche

Bei der Dyskalkulie unterscheiden wir zwei Formen. Es gibt die angeborene Dyskalkulie, die genetisch bedingt ist, und die erworbene Rechenschwäche, die durch unpassende Unterrichtsmethoden, spezifische Lebenssituationen oder Lerndefizite ausgelöst werden kann. Bei beiden ist Nachhilfe und häufiges Wiederholen der Rechenwege zwecklos. Kinder und Jugendliche brauchen Förderung und Unterstützung durch eine Lerntherapie.

Was sich unterscheidet, ist die therapeutische Herangehensweise. Mit Hilfe unserer Diagnostik und mit modernen Testverfahren ermitteln wir im Vorfeld, um welche Form der Dyskalkulie es sich bei Ihrem Kind handelt.

Sprechen Sie uns an.

Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind von Dyskalkulie betroffen ist, melden Sie sich bei uns. Eine erste Beratung ist immer kostenlos. Im Anschluss daran sehen Sie klarer. Sie wissen dann, welche Möglichkeiten es gibt, und Sie entscheiden, wie es weitergehen soll. Im Falle von Dyskalkulie ist unter bestimmten Voraussetzungen nach § 35a, SGB 8 eine Kostenübernahme durch das ortsansässige Jugendamt möglich.