Legasthenie

Lernen macht das Leben leichter.

Lesen und Schreiben gehören zu den grundlegenden Dingen, über die der Mensch aktiv an Gesellschaft teilnimmt. Wer hier schon in der Schule nicht mitkommt, hat es schwer. Um es vorweg zu sagen: Legasthenie hat absolut nichts mit der allgemeinen Intelligenz zu tun. Die Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) entsteht aufgrund einer veränderten Sinneswahrnehmung im Bereich der Optik, Akustik und des Raum-Zeit-Gefüges. Dadurch kommt es zu Schwierigkeiten im Umgang mit Formen (Buchstaben) und Verhältnissen.

Lernen geschieht immer über die Wahrnehmung. Wenn ein Kind von Legasthenie betroffen ist, geht es darum, die individuelle Wahrnehmung zu berücksichtigen. Das geschieht in der Lerntherapie. Kinder mit Legasthenie sind in den meisten Schulen mit den üblichen Methoden des Lehrens und Lernens überfordert. Das passt einfach nicht zusammen. In der Lerntherapie lernt das Kind, eine eigene Strategie des Lernens zu entwickeln und Lernkompetenz zu entfalten. Und es lernt lesen und schreiben. Nur eben mit einer eigenen Arbeitsweise. Das Kind kann dem Unterricht wieder folgen und es erzielt Erfolge, die wiederum das Lernen motivieren. So macht Schule wieder Spaß. Lernen macht das Leben leichter.

Die Primärlegasthenie und die erworbene Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS)

Wir unterscheiden zwei Formen der Legasthenie, die allgemein auch Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) genannt wird. Die angeborene, die genetisch bedingt ist und die man als Primärlegasthenie bezeichnet. Und die erworbene, die ausgelöst wird durch unpassende Unterrichtsmethoden, spezifische Lebenssituationen oder Lerndefizite. Bei beiden ist Nachhilfe und Üben zwecklos. Kinder und Jugendliche brauchen Förderung und Unterstützung durch eine Lerntherapie.

Was sich unterscheidet, ist die therapeutische Herangehensweise. Mit Hilfe unserer Diagnostik und mit modernen Testverfahren ermitteln wir im Vorfeld, um welche Form der Legasthenie es sich bei Ihrem Kind handelt.

Sprechen Sie uns an.

Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind Legasthenikerin oder Legastheniker ist, melden Sie sich bei uns. Eine erste Beratung ist immer kostenlos. Im Anschluss daran sehen Sie klarer. Sie wissen dann, welche Möglichkeiten es gibt, und Sie entscheiden, wie es weitergehen soll. Im Falle von LRS ist unter bestimmten Voraussetzungen nach § 35a, SGB 8 eine Kostenübernahme durch das Jugendamt möglich.