Sprechen Sie uns an.
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Kind Legasthenikerin oder Legastheniker ist, melden Sie sich bei uns. Eine erste Beratung ist immer kostenlos. Im Anschluss daran sehen Sie klarer. Sie wissen dann, welche Möglichkeiten es gibt, und Sie entscheiden, wie es weitergehen soll. Im Falle von LRS ist unter bestimmten Voraussetzungen nach § 35a, SGB 8 eine Kostenübernahme durch das Jugendamt möglich.